Sie können unseren internen Meldeweg nutzen, um den Verdacht auf Verstöße gegen Vorschriften und Fehlverhalten im Zusammenhang mit unserer Unternehmensorganisation gemäß der Gesetzesverordnung 24/2023 zu melden.


Was ist Whistleblowing?

Die italienische Gesetzgebung zum Whistleblowing, die mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 aktualisiert wurde, sieht vor, dass bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern spezielle Kanäle und Verfahren eingerichtet werden, um die Meldung von Verstößen gegen nationale und europäische Vorschriften im Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Ziel der genannten Richtlinie ist es, Whistleblowing zu ermöglichen, indem der Whistleblower vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen gegen ihn geschützt wird und ihm somit angemessene Schutzmaßnahmen in Bezug auf den gemeldeten Fall und seine persönliche Identität garantiert werden.


Was kann gemeldet werden?

Zweck des Meldewegs ist die Verhinderung und Aufdeckung von Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtlichen Verstößen sowie von Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union und die Nichteinhaltung von Vorschriften in einer Vielzahl von Bereichen der Unternehmensorganisation.

Eine Meldung kann auch illegale, unethische oder schädliche Aktivitäten betreffen, die sich negativ auf andere auswirken können (z. B. Finanzkriminalität und Betrug, Bestechung und Korruption, Umweltverbrechen oder Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, vorsätzliche Gesetzesverstöße usw.).

Das gemeldete Fehlverhalten muss nicht zwangsläufig aktuell sein, sondern es kann auch ein früheres Ereignis oder eine frühere Straftat gemeldet werden, die möglicherweise begangen wurde.

Bei der Einreichung einer Meldung muss die meldende Person einen vernünftigen und begründeten Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen über die gemeldeten Verstöße der Wahrheit entsprechen und in den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.

Es wird betont, dass der Zweck dieses Kanals nicht darin besteht, persönliche Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, der Organisation, dem Management oder Konflikten am Arbeitsplatz zu äußern. Meldungen dieser Art werden im Allgemeinen nicht als Whistleblowing angesehen.


Aufbau des Berichts

Der Bericht muss die folgenden Informationen enthalten:

Es sollten keine persönlichen Informationen übermittelt werden, die nicht unbedingt für den Bericht relevant sind. Sollten solche Informationen dennoch übermittelt werden, behält sich Isolcell S.p.A. das Recht vor, sie zu löschen, ohne den Meldenden zu informieren.


Bearbeitung von Berichten

Der Verantwortliche oder die Stelle, die für die Verwaltung des Whistleblowing-Kanals zuständig ist, hat die Aufgabe:

Der Melder kann den Status der Ausschreibung jederzeit mit Hilfe des Tokens (eindeutiger Code) überprüfen, der automatisch vom System erzeugt wird, wenn die Ausschreibung geöffnet wird.

Der Hinweisgeber und das Unternehmen können auch über ein anonymes Chat-System kommunizieren, das den Schutz der Identität des Hinweisgebers gewährleistet.


Externe Signalisierung

Es ist auch möglich, Unregelmäßigkeiten bei externen zuständigen Behörden zu melden (in Italien ist die zuständige Stelle die ANAC), die Fälle von Whistleblowing entgegennehmen, weiterverfolgen und Rückmeldung geben können, sowie, wenn möglich, bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU.

Nachstehend finden Sie den Link zum externen Hinweisgeberdienst der ANAC → Whistleblowing – www.anticorruzione.it

Whistleblower können den externen Kanal (ANAC) nutzen, wenn:


Garantie der Anonymität

Bei der Einreichung einer Meldung wird dem Hinweisgeber völlige Anonymität garantiert, es sei denn, er gibt freiwillig persönliche Daten an. Die Angabe persönlicher Daten ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die Identität der meldenden Person darf nicht an andere Personen als die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen weitergegeben werden, es sei denn, die meldende Person hat der Weitergabe ihrer Identität ausdrücklich zugestimmt.

Wenn er oder sie es wünscht, kann der Reporter oder die Reporterin selbst entscheiden, ob er oder sie zusätzliche Hilfsmittel zum Schutz seiner oder ihrer digitalen Identität während der Berichterstattung einsetzt, wie z. B. Inkognito-Surfen und die Verwendung von VPNs.


Schutz des Reporters vor Vergeltungsmaßnahmen

Die dem Whistleblower gewährten Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, Vergeltungsmaßnahmen nach einer Meldung zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Meldung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise und in gutem Glauben erfolgt ist, d. h. dass der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung Grund zu der Annahme hatte, dass die Verstöße tatsächlich vorliegen.

Im Allgemeinen wird der Schutz von Hinweisgebern ausgelöst, wenn die Identität eines Hinweisgebers aufgedeckt wird, so dass die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen real ist.

Ein Whistleblower, der der Meinung ist, dass er aufgrund einer Meldung in seinem Arbeitsverhältnis diskriminiert wurde, kann sich an die ANAC wenden.